Zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel
Sehr geehrte Kunden, bitte beachten Sie, dass wir ab dem 26.11.2015 Pflanzenschutzmittel, die der Zulassungspflicht unterliegen, nur noch mit gültigem Sachkundenachweis ausgeben dürfen. Sollte Ihr Sachkundenachweis noch nicht in Kopie bei uns vorliegen, so holen Sie dieses bitte zeitnah nach. Alternativ können Sie bei Ihrem Einkauf auch Ihren gültigen Ausweis vorzeigen. Hier haben Sie